Reservierung, Anzahlung und Kaution
Der Mieter/ Fahrer und alle zusätzlich angemeldeten Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt und seit zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ( Klasse 3, alte Klassifizierung) sein. Das Fahrzeug wird ausschließlich an den, in der Reservierung namentlich erwähnten Mieter übergeben.Der Mieter und alle zusätzlich angemeldeten Fahrer sind verpflichtet, bei Mietantritt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und Führerschein vorzulegen.
Einen Reservierung gilt als bestätigt, wenn der Mieter 30% des Gesamtmietpreises als Anzahlung überwiesen und eine schriftliche Bestätigung des Vermieters über den Zahlungseingang erhalten hat. Mit der Überweisung der Anzahlung erkennt der Mieter alle hier aufgeführten Mietbedingungen an.
Der Gesamtmietbetrag kann entweder im voraus überwiesen, oder im Moment der Mietvertragsunterzeichnung unter Berücksichtigung der vorher geleisteten Anzahlung , vor Ort entrichtet werden.
Als akzeptierte Zahlungsformen gelten : Barzahlung oder Zahlung per Kreditkarte .
Bei Mietantritt verlangt der Vermieter die Hinterlegung einer Kaution von 600€, welche nur mittels einer Kreditkarte gezahlt werden kann.Nach der Rückgabe des Fahrzeugs in einwandfreiem Zustand, verpflichtet sich der Vermieter innerhalb von sieben Tagen ,den erhobenen Kautionsbetrag auf das Kreditkartenkonto des Mieters zurück zu überweisen.
Für Mietzeiträume von vier Tagen oder mehr existiert keine Kilometerbegrenzung.
Für Mietzeiträume von drei Tagen oder weniger gilt eine Kilometerbegrenzung von 900 Km.
Jeden darüber hinaus gefahrenen Kilometer stellt der Vermieter mit 0,3€ in Rechnung.
Werden bei der Rückgabe des Fahrzugs Schäden festgestellt, die durch unsachgemäße
Handhabung durch den Mieter entstanden sind , lässt der Vermieter einen Kostenvoranschlag für deren Reparatur erstellen und zieht den entsprechenden Betrag von der gezahlten Kaution ab, bevor diese zurückgezahlt wird.
Stornierung der Reservierung
Für die Stornierung einer bereits bestätigten und angezahlten Buchung fallen folgende Gebühren an:
25% der Anzahlung, bei Stornierungen innerhalb von 30 Tagen oder mehr vor Mietbeginn.
50% der Anzahlung, bei Stornierungen innerhalb von 30 bis 15 Tagen vor Mietbeginn.
75% der Anzahlung ,bei Stornierungen innerhalb von 14 bis 7 Tagen vor Mietbeginn.
100% der Anzahlung, bei Stornierungen innerhalb der letzten sechs Tage vor Mietbeginn.
- Bei nicht erscheinen des Mieters zu Beginn des Mietzeitraums ohne vorhergegangene Stornierung, wird ebenfalls 100% der
- Anzahlung als Gebühr einbehalten.
Es werden keine Rückzahlungen für vom Mieter nicht wahrgenommene Leistungen ( Miettage) vorgenommen.
Versicherung
Das gemietete Fahrzeug verfügt über einen Vollkasko Versicherungsschutz mit 600€ Selbstbeteiligung und einen 24 Stunden Abschleppservice.
Sollte es zum einem Unfall oder sonstiger Beschädigung des Fahrzeugs kommen, haftet der Mieter mit bis zu 600€, es sei denn der Schaden wurde durch eine dritte Person verursacht .Bei Beschädigung des Fahrzeugs durch Dritte übernimmt die Versicherung sämtliche Kosten,
wenn ein von beiden am Schadenshergang beteiligten Parteien Unterschriebener Unfallbericht vorliegt, in dem der Verursacher seine Schuld anerkennt.
Der in der Versicherung enthaltene Abschleppservice gilt innerhalb Europas und für alle Mittelmeer Anrainerstaaten.
Sollte der Wunsch bestehen mit dem Fahrzeug in einen Mittelmeer Anrainerstaat zu Reisen, der nicht Teil Europas bzw. der EU ist ( Marokko, Türkei...) verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter im voraus darüber in Kenntnis zu setzten, um die notwendigen Reise und Einreiseformalitäten bezüglich des Fahrzeugs erledigen zu können.
Es ist verboten mit dem Fahrzeug in Länder zu Reisen die nicht innerhalb der o.g. Grenzen liegen.
Es ist verboten mit dem Fahrzeug in Länder zu reisen , die sich im Kriegszustand befinden oder Teil eines bewaffneten Konflikts sind.
Jeder Schaden, Unfall oder Diebstahl muss innerhalb von 24 Stunden, auf glaubhafte Art und Weise beim Vermieter gemeldet werden. Wird der Schaden nicht gemeldet, haftet der Mieter und nicht die Versicherung für sämtliche aus dem nicht gemeldeten Schaden entstandenen Kosten.
Alle Zivilrechtlichen Konsequenzen, die nicht als Teil der für das gemietete Fahrzeug bestehenden
Versicherungspolice angesehen werden, gehen zu lasten des Mieters.
Gemäß der spanischen Gesetzgebung ,ist der Vermieter nicht Verantwortlich für Schäden, die der Mieter oder Dritte durch durch den Gebrauch oder die Funktionsweise des Fahrzeugs
erleiden.Des weiteren existiert kein Versicherungsschutz, für vom Mieter im Fahrzeug mitgeführtes Eigentum.
Alle vom Mieter in Anspruch genommenen Extras sind aus der Versicherung ausgenommen und müssen im Falle von Beschädigung, Verlust oder Raub extra in Rechnung gestellt werden.
Reinigung
Das gemietet Fahrzeug muss bei der Rückgabe von außen und innen gereinigt, die Frischwassertanks gefüllt, und der Fäkalien bzw. Schmutzwassertank geleert sein.Das Fahrzeug wird in gebrauchsfertigem Zustand an den Mieter übergeben und soll in ebensolchem wieder zurückgegeben werden.Ist dies nicht der Fall, werden 60€ Reinigungsgebühr von der Kaution einbehaltens.
Verkehrsregelverstöße und Strafen
Das gemietet Fahrzeug darf vom Mieter und den zusätzlich eingetragenen Fahrern nur gemäß der geltenden Straßenverkehrsordnung bewegt werden.
Das gemietete Fahrzeug darf nicht für Autorennen, Gütertransporte oder zum ab bzw. anschleppen verwendet werden. Des weiteren darf das gemietete Fahrzeug nicht an Dritte überlassen, zum begehen von Straftaten bzw. zur Beihilfe verwendet werden.
Es ist nicht erlaubt das gemietete Fahrzeug auf nicht eingetragenen Straßen oder unbefestigtem Gelände zu bewegen.
Das fahren mit dem gemieteten Fahrzeug unter Alkohol bzw. Drogeneinfluss ist verboten.Der Mieter trägt sämtliche, aus Verkehrsregel widrigem Verhalten, entstandene Kosten.Sollten dem Vermieter Zusatz oder Mietausfallkosten entstehen, die auf das Verkehrsregel widrige Verhalten des Mieters zurückzuführen sind, so gehen diese ebenfalls zu Lasten des Mieters.
Beschädigungen des Fahrzeugs
Das Fahrzeug inkl. Extras werden vom Vermieter in einwandfrei funktionstüchtigem Zustand an den Mieter übergeben.
Es wird vom Mieter erwartet das Fahrzeug und alle ihm zur Miete überlassenen Gegenstände ihrer Bestimmung nach zu verwenden und sich vor deren Gebrauch alle vorhandenen Bedienungsanleitungen sorgfältig durchzulesen.
Das gemietete Fahrzeug muss vom Mieter mit gegebener Sorgfalt und Vorsicht behandelt, bewegt und bei jedem Anzeichen eines Defektes auf selbigen hin überprüft werden.
Jedes vom Mieter am Fahrzeug bzw. dessen Ausstattung festgestellte oder durch unsachgemäße Handhabung verursachte Problem bzw. verursachte Beschädigung, muss innerhalb von 12 Stunden an den Vermieter gemeldet werden. Wird ein Problem bzw. eine Beschädigung nicht im vorgeschriebenen Zeitraum gemeldet und der Vermieter erleidet dadurch einen Mietausfall, so wird dieser dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Mieter ist für die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere verantwortlich.
Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel wird deren Ersatz mit 125€ in Rechnung gestellt.
Alle Fenster, Fahrer und Beifahrerfenster ausgeschlossen, müssen während der Fahrt geschlossen sein. Dies gilt auch für die Dachluken. Bei Schäden, die aus Zuwiderhandlung dieser Regel entstehen, haftet die Versicherung nicht.
Wird der Frischwassertank versehentlich mit Kraftstoff oder der Kraftstofftank versehentlich mit Wasser gefüllt, wird die gesamte Kaution vom Vermieter einbehalten.
Schäden, die durch Unachtsamkeit oder Leichtfertigkeit des Mieters verursacht wurden, sind aus der Versicherung ausgeschlossen
Dies gilt auch für Schäden, die durch das fahren auf unbefestigten Wegen entstanden sind.
Ein Wohnmobil ist kein Geländefahrzeug!
Kraftstoff und Instandhaltungskosten
Das gemietete Fahrzeug wird vom Vermieter mit absolvierter Inspektion übergeben.
Sollte es, aufgrund der vom Mieter zurückgelegten Strecke von Nöten sein eine Fahrzeugwartung, jeglicher Art während seiner Reise vorzunehmen, so werden die Kosten hierfür in vollem Umfang vom Vermieter zurückerstattet.
Der Mieter ist verpflichtet den Öl und Kühlwasserstand sowie den Luftdruck der Reifen alle 1000 von ihm gefahrenen Kilometer zu überprüfen, und wenn nötig zu korrigieren.
Sollen Strecken von über 5000 Kilometer zurückgelegt werden, so muss der Mieter sich beim Vermieter vorher über die anfallenden Wartungen informieren.
Der während seiner Reise verbrauchte Kraftstoff, ist vom Mieter zu bezahlen.
Das gemietete Fahrzeug wird bei Mietbeginn mit vollem Kraftstofftank an den Mieter übergeben, und muss mit vollem Kraftstofftank bei Mietende zurückgegeben werden.
Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, werden eine Servicepauschale von sechs Euro und die, der getankten Menge entsprechenden Kraftstoffkosten, in Rechnung gestellt.
Muss eine durch einen Fahrzeugdefekt verursachte Reparatur vor Ort vorgenommen werden, kann der Mieter diese bis zu einem Rechnungsbetrag von 150€ ohne vorherige Genehmigung des Vermieters durchführen lassen . Bei einem zu erwartenden Rechnungsbetrag von über 150 Euro, muss vorher der Vermieter informiert und seine Erlaubnis zur Durchführung der Reparatur eingeholt werden. In beiden Fällen muss der Mieter eine Werkstattrechnung vorlegen, um die Ihm entstandenen Kosten zurückerstattet zu bekommen.
Bei der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter sind vorher alle Reifen auf Ihren perfekten Zustand hin vom Vermieter überprüft worden.
Sollte ein Defekt an den Reifen während des Mietzeitraums entstehen, so gehen die dadurch anfallenden Reparaturkosten zu Lasten des Mieters.
Fahrzeugübernahme, Rückgabe und vom Mietnehmer nicht wahrgenommene Mietzeiträume
Das gemietet Fahrzeug wird zum vorher vereinbarten Zeitpunkt am Firmensitz des Vermieters an den Mieter übergeben und bei Mietende am selben Ort zurückgegeben.
Sollte sich der vorher vereinbarte Zeitpunkt oder der Ort der Fahrzeugübergabe verändern, so stellt der Vermieter 20 € + 5% Mehrwertsteuer pro aufgewendete Stunde in Rechnung.
Die Rückgabe des Fahrzeugs muss am vereinbarten Tag erfolgen. Erfolgt die Rückgabe bis zwölf Uhr des darauf folgenden Tages, wird eine Strafgebühr von 20 € + 5% Mehrwertsteuer pro Stunde Verspätung berechnet. Erfolgt die Rückgabe noch später, wird eine Strafgebühr, die das dreifache des der Saison entsprechenden Tagespreises beträgt, pro Tag Verspätung berechnet.
Wünscht der Mieter eine Verlängerung des Mietzeitraums, so muss er dies dem Vermieter umgehend mitteilen , welcher sich die Genehmigung der Verlängerung je nach Verfügbarkeit des Fahrzeugs vorbehält.
Vom Mieter nicht angetretene oder nicht ausgeschöpfte Mietzeiträume werden auf keinen Fall
zurückerstattet.
Das gemietete Fahrzeug wird immer, komplett Funktionstüchtig und in bestem Zustand an den Mieter übergeben. Kommt es während des Mietzeitraums zum Defekt oder Zerstörung des Fahrzeugs hat der Mieter keinerlei Anspruch auf Schadenersatz bezüglich verlorener Miet- oder Urlaubstage.
Kommt es während des Mietzeitraums zu einem Unfall, der das fortsetzen des Urlaubs des Mieters unmöglich gestaltet, erlischt der geschlossene Mietvertrag mit sofortiger Wirkung und es erfolgt keinerlei Rückzahlung von noch verbleibenden Miettagen.
Sollte es bedingt durch unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt dazu kommen, das der Vermieter am Tage des vereinbarten Mietbeginns das entsprechende Fahrzeug nicht zur Verfügung stellen kann, hat der Mieter das Recht auf die Rückerstattung aller von ihm im voraus geleisteten Zahlungen. Ein Recht auf Entschädigungszahlungen hat der Mieter in diesem Fall nicht.
Autocaravanas Fuerteventura behält sich das Recht vor, bis zum Tag der Fahrzeugübergabe, das gemietete Fahrzeug durch ein gleichwertiges oder das einer höheren Kategorie zu ersetzen.
Alle Differenzen zwischen den beiden Vertragspartnern, welche durch die Anwendung der hier erwähnten Mietbedingungen oder deren Interpretation entstehen, unterliegen ausschließlich der Rechtsprechung des Amtsgerichts Puerto del Rosario
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